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trainer:pflichtenheft

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Trainerpflichtenheft

Dies beschreibt die Pflichten der Trainer/innen (im folgenden nur kurz Trainer genannt).

Allgemeines

Der Trainer ist Multiplikator für den Vorstand. D.h. der Trainer soll Informationen über das Vereinsleben weiter geben.

Verantwortung

Der Trainer ist pünktlich zu Trainingsbeginn an der Trainingsstätte und verlässt diese erst zum Trainingsende.

Wenn Minderjährige im Training sind ist eine besondere Fürsorgepflicht vorhanden.

Genauso, wie die Aufsichtspflicht mit Übergabe der Kinder und Jugendlichen an den Verein bzw. die Betreuer beginnt, endet sie auch wieder mit der Übergabe an die Eltern. Dabei richtet sich die Rückübertragung der Aufsichtspflicht nach den gleichen Kriterien wie die Übertragung:

  • Nach der Vereinbarung zwischen Verein und Eltern,
  • beim Fehlen solcher Vereinbarungen danach, wann das Kind wieder im Verantwortungsbereich der Eltern ist.

Quelle: https://www.vereinswelt.de/ende-aufsichtspflicht-kinder

Trainingsstätte

Die Trainingsstätten sind vom Trainer auf Sauberkeit zu prüfen. Falls die Sauberkeit vor Trainingsbeginn nicht korrekt ist, bitte dem Sportlichen Leiter melden.

Nach dem Training ist zu prüfen, ob der MRRC die Trainingsstätte sauber hinterlässt.

Trainerabrechnung

Wir bitten darum eine vierteljährliche Abrechnung durchzuführen. Das vereinfacht den Abrechnungsprozess bei uns stark.

Es kann grundsätzlich nur das offizielle Training abgerechnet werden. In berechtigten Fällen können Vor- und Nachbereitungen für die Trainingseinheiten, wie z.B. Leinen legen im Schwimmbad, nach Absprache mit dem Sportlichen Leiter, abgerechnet werden. An und Abreise können nicht abgerechnet werden.

Individuelle Entschädigungen, wie z.B. Wettkampfbetreuung, sind nach Absprache mit dem Sportlichen Leiter möglich, müssen aber schriftlich mit einer Begründung beantragt werden.

Zur Abrechnung bitte wir nur die offizielle Datei MRRC_Übungsstundennachweis_Vorlage.ods der Version vom 2.5.2019 zu nutzen. Das kann über die Sportlichen Leiter verteilt werden.

Das jährliche Trainergehalt ist für den Standardtrainervertrag auf den vereinbarten Übungsleiterfreibetrag (höchstens 2400€ ) im Jahr begrenzt. Sollte ein Teil vom Freibeitrag bei einem anderen Verein in Anspruch genommmen werden, ist dies unverzüglich dem MRRC München zu melden. Wir werden keine darüber hinaus gehenden Zahlungen mehr leisten. D.h. Du bist mit verantwortlich dafür das Du, Deinem Sportlichen Leiter früh signalisierst das Du in dem Jahr keine bezahlten Trainerstunden mehr leisten kannst.

Ausgaben durch Trainer, die vom Verein übernommen werden sollen, sind vor Tätigen der Ausgabe schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dazu ist dem entsprechenden Sportliche Leiter eine E-Mail zu schreiben.

WhatsApp

WhatsApp ist wegen der Altersbeschränkung ab 16 Jahren und den Datenschutzproblemen kein offizielles Kommunikationsmedium im MRRC. Die Nutzung für die offizielle Vereinskommunikation durch Trainer und Vorstand ist verboten. Für die Kommunikation von Trainingsinhalten und -zeiten soll über die Website informiert bzw. bei persönlichen Informationen auf E-Mail-Verteiler zurückgegriffen werden.

Informationen zu Wettkämpfen

Die Trainer sollen besondere Leistungen an den Vorstand melden. Insbesondere Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften müssen gemeldet werden. Gute Leistungen sollen auch als Bericht an die Redaktion geschickt werden, bzw. es soll ein Sportler damit beauftragt werden.

Neue Mitglieder

Der Trainer sollte zu Beginn des Trainings erfragen, ob jemand neu ist. Nichtmitgliedern muss auf die Versicherungslage hingewiesen werden. Ggf. die Kurskarte ausfüllen. Jeder Trainer soll Kurskarten dabei haben.

Trainingsausfall

Wenn ein Training ausfällt, ist dies an webmaster@mrrc.de und den entsprechenden sportlichen Leiter zu schicken, damit dies auf der Webseite veröffentlich werden kann. Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, diese Informationen zu bekommen.

Ersthelferausbildung

Wir würden es begrüßen und finanziell unterstützen, wenn alle Trainer eine Ersthelferausbildung nachweisen können, die nicht älter als 2 Jahr ist. Das ist uns besonders bei den Schwimmtrainern ein wichtiges Anliegen. Hier gibt es dazu mehr Informationen: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereinsservice_vbg_ErstHelferAblauf_2007_071.pdf

trainer/pflichtenheft.1730408721.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/10/31 22:05 von chefvonwiki