Inhaltsverzeichnis
Trainerpflichtenheft
Dies beschreibt die Pflichten der Trainer/innen (im folgenden nur kurz Trainer genannt).
Allgemeines
Der Trainer ist Multiplikator für den Vorstand. D.h. der Trainer soll Informationen über das Vereinsleben weiter geben.
Verantwortung
Der Trainer ist pünktlich zu Trainingsbeginn an der Trainingsstätte und verlässt diese erst zum Trainingsende.
Wenn Minderjährige im Training sind ist eine besondere Fürsorgepflicht vorhanden.
Genauso, wie die Aufsichtspflicht mit Übergabe der Kinder und Jugendlichen an den Verein bzw. die Betreuer beginnt, endet sie auch wieder mit der Übergabe an die Eltern. Dabei richtet sich die Rückübertragung der Aufsichtspflicht nach den gleichen Kriterien wie die Übertragung:
- Nach der Vereinbarung zwischen Verein und Eltern,
- beim Fehlen solcher Vereinbarungen danach, wann das Kind wieder im Verantwortungsbereich der Eltern ist.
Quelle: https://www.vereinswelt.de/ende-aufsichtspflicht-kinder
Trainingsstätte
Die Trainingsstätten sind vom Trainer auf Sauberkeit zu prüfen. Falls die Sauberkeit vor Trainingsbeginn nicht korrekt ist, bitte dem Sportlichen Leiter melden.
Nach dem Training ist zu prüfen, ob der MRRC die Trainingsstätte sauber hinterlässt.
Dantestadion
Hinweis für Trainer*innen bzgl. Nutzung Dantestadion:
Bitte tragt Euch in die Nutzerliste „Dantestadion“ ein.
Die Liste hängt im Sanitätsraum rechter Hand. Der Sanitätsraum bzw. Physioraum befindet sich ggü. der Geschäftsstelle der LG Stadtwerke München (Treppaufgang vor Sporthalleneingang). Bitte dort für alle Einheiten (Athletik, Laufintervalle, Lauftreffs) eintragen.
Trainerabrechnung
Es kann grundsätzlich nur das offizielle Training abgerechnet werden. Die Stadt behält sich vor, die Webseite mit der Trainerabrechnung zu vergleichen. In berechtigten Fällen können Vor- und Nachbereitungen für die Trainingseinheiten, wie z.B. Leinen legen im Schwimmbad, nach Absprache mit dem Sportlichen Leiter, abgerechnet werden. An und Abreise können nicht abgerechnet werden.
Individuelle Entschädigungen, wie z.B. Wettkampfbetreuung, sind nach Absprache mit dem Sportlichen Leiter möglich, müssen aber schriftlich mit einer Begründung beantragt werden.
Das jährliche Trainergehalt ist für den Standardtrainervertrag auf den vereinbarten Übungsleiterfreibetrag (höchstens 2400€ ) im Jahr begrenzt. Sollte ein Teil vom Freibeitrag bei einem anderen Verein in Anspruch genommmen werden, ist dies unverzüglich dem MRRC München zu melden. Wir werden keine darüber hinaus gehenden Zahlungen mehr leisten. D.h. Du bist mit verantwortlich dafür das Du, Deinem Sportlichen Leiter früh signalisierst das Du in dem Jahr keine bezahlten Trainerstunden mehr leisten kannst.
Ausgaben durch Trainer, die vom Verein übernommen werden sollen, sind vor Tätigen der Ausgabe schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Dazu ist dem entsprechenden Sportliche Leiter eine E-Mail zu schreiben.
Abrechungssystem
Mit der Einführung vom neuen Trainerabrechnungssystem ergibt sich folgender Ablauf:
- Am Ende eines Quartals erfolgt ein „Rechnungslauf“. Ab dann kann für das vergangene Quartal eine Rechnung erstellt werden.
- Ihr Trainer habt dann 14 Tage Zeit diese zu erstellen. Dazu bekommt ihr per E-Mail einen Link, den ihr anklicken müsst; es öffnet sich eine Seite, in der ihr die wichtigsten Daten zur Verarbeitung eingebt.
- Wichtig: Ihr könnt jederzeit eure Arbeit speichern und mit dem Link in der E-Mail darauf zurückgreifen.
- Nach Abschluss der Eingaben finalisiert ihr die Rechnung und schickt sie mir automatisch zu.
- Die Geschäftsstelle prüft die Eingaben und bezahlt die Rechnung innerhalb von 7-14 Tagen ab.
- In dem System muss die eigene Bankverbindung hinterlegt werden, damit das System dem MRRC eine Datei für die Bezahlung zur Verfügung stellen kann.
- Pauschale = Stundensatz ist 14€/45 Minuten
- Man muss den Link für die Trainerabrechnung so lange behalten, bis die Absegnung durch die Plattform versendet wird!
- Unter dem Punkt „Tätigkeit“ folgende Eintragung pro Zeile vornehmen: Traningsinhalt/Trainingsort/Teilnehmeranzahl
WhatsApp ist wegen der Altersbeschränkung ab 16 Jahren und den Datenschutzproblemen kein offizielles Kommunikationsmedium im MRRC. Die Nutzung für die offizielle Vereinskommunikation durch Trainer und Vorstand ist verboten. Für die Kommunikation von Trainingsinhalten und -zeiten soll über die Website informiert bzw. bei persönlichen Informationen auf E-Mail-Verteiler zurückgegriffen werden.
Informationen zu Wettkämpfen
Die Trainer sollen besondere Leistungen an den Vorstand melden. Insbesondere Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften müssen gemeldet werden. Gute Leistungen sollen auch als Bericht an die Redaktion geschickt werden, bzw. es soll ein Sportler damit beauftragt werden.
Neue Mitglieder
Der Trainer sollte zu Beginn des Trainings erfragen, ob jemand neu ist. Nichtmitgliedern muss auf die Versicherungslage hingewiesen werden. Ggf. die Kurskarte ausfüllen. Jeder Trainer soll Kurskarten dabei haben.
Trainingsausfall
Wenn ein Training ausfällt, ist dies an webmaster@mrrc.de und den entsprechenden sportlichen Leiter zu schicken, damit dies auf der Webseite veröffentlich werden kann. Alle Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, diese Informationen zu bekommen.
Ersthelferausbildung
Wir würden es begrüßen und finanziell unterstützen, wenn alle Trainer eine Ersthelferausbildung nachweisen können, die nicht älter als 2 Jahr ist. Das ist uns besonders bei den Schwimmtrainern ein wichtiges Anliegen. Hier gibt es dazu mehr Informationen: https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/vereinsservice_vbg_ErstHelferAblauf_2007_071.pdf